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   FG Hamburg, 11.05.2005 - VI 7/03   

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https://dejure.org/2005,20899
FG Hamburg, 11.05.2005 - VI 7/03 (https://dejure.org/2005,20899)
FG Hamburg, Entscheidung vom 11.05.2005 - VI 7/03 (https://dejure.org/2005,20899)
FG Hamburg, Entscheidung vom 11. Mai 2005 - VI 7/03 (https://dejure.org/2005,20899)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs. 4 § 34f
    Baukindergeld nur bei steuerlich zu berücksichtigendem Kind

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Baukindergeld nur bei steuerlich zu berücksichtigendem Kind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verminderung der tariflichen Einkommensteuer für jedes Kind bei Inanspruchnahme der Steuerbegünstigung nach § 10e Einkommensteuergesetz (EStG); Einzelheiten der Ermittlung der steuerlich berücksichtigungsfähigen Einkünfte des Kindes bei der Gewährung von Baukindergeld

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 14.03.2000 - X R 46/99

    Kinderförderung bei Wohnungseigentum

    Auszug aus FG Hamburg, 11.05.2005 - VI 7/03
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BFH (BFH-Urteil v. 14.3.2000, X R 46/99, BStBl II 2000, 344) sieht der Senat hierin keine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung, denn nicht jede nachträgliche Verschlechterung von Rechtspositionen verstößt gegen das aus dem Rechtsstaatprinzip des Art. 20 GG beruhende Verbot rückwirkender Gesetze.

    Überwiegend soll § 34f EStG aber - wie alle übrigen kindbedingten Steuervergünstigungen - der durch den Unterhalt der Kinder eingeschränkten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen Rechnung tragen (BFH-Urteile v. 14.3.2000, X R 46/99, BStBl II 2000, 344; v. 21.11.1989, IX R 56/88, BStBl II 1990, 216 ).

    Insoweit fehlt es an einer schützenswerten Vertrauensgrundlage, die der Änderung des Kindbegriffs im Rahmen des § 34f EStG entgegenstehen könnte (BFH-Urteil v. 14.3.2000, X R 46/99, BStBl II 2000, 344 ).

  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Schiffbauverträge

    Auszug aus FG Hamburg, 11.05.2005 - VI 7/03
    Die Rechtsfolgen eines belastenden Gesetzes dürfen regelmäßig nicht für einen Zeitraum vor Verkündung der Norm eintreten, da der Betroffene bis zum Zeitpunkt der Verkündung darauf vertrauen können muss, nicht nachträglich einer bisher nicht geltenden Belastung unterworfen zu werden (st. Rspr. des BVerfG, z.B. Beschlüsse v. 14.5.1986, 2 BvL 2/83, BStBl II 1986, 628 ; v. 3.12.1997, 2 BvR 882/97, BVerfGE 97, 67, 78 ff., jeweils m.w.N.).

    Die Abschaffung einer Steuervergünstigung ist nach Auffassung des BVerfG nur dann unzulässig, wenn dadurch Grundrechte des Steuerpflichtigen oder ein rechtsstaatlich geschütztes Vertrauen verletzt werden (BVerfG in BStBl II 1986, 628 ; in BVerfGE 97, 67, 78 ff., jeweils m.w.N.).

    Soweit sich in dem Beschluss des BVerfG in BVerfGE 97, 67, 80 - ergangen zum Wegfall von Sonderabschreibungen bei Handelsschiffen - möglicherweise eine Änderung der Rechtsprechung andeutet, die den Rahmen des schutzwürdigen Vertrauens weiterzieht, ergreift diese jedenfalls nicht eine Konstellation, wie sie im Streitfall vorliegt.

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus FG Hamburg, 11.05.2005 - VI 7/03
    Die Rechtsfolgen eines belastenden Gesetzes dürfen regelmäßig nicht für einen Zeitraum vor Verkündung der Norm eintreten, da der Betroffene bis zum Zeitpunkt der Verkündung darauf vertrauen können muss, nicht nachträglich einer bisher nicht geltenden Belastung unterworfen zu werden (st. Rspr. des BVerfG, z.B. Beschlüsse v. 14.5.1986, 2 BvL 2/83, BStBl II 1986, 628 ; v. 3.12.1997, 2 BvR 882/97, BVerfGE 97, 67, 78 ff., jeweils m.w.N.).

    Die Abschaffung einer Steuervergünstigung ist nach Auffassung des BVerfG nur dann unzulässig, wenn dadurch Grundrechte des Steuerpflichtigen oder ein rechtsstaatlich geschütztes Vertrauen verletzt werden (BVerfG in BStBl II 1986, 628 ; in BVerfGE 97, 67, 78 ff., jeweils m.w.N.).

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvL 42/93

    Kinderexistenzminimum I

    Auszug aus FG Hamburg, 11.05.2005 - VI 7/03
    Daher ist das Existenzminimum sämtlicher Familienmitglieder und "der Betreuungsbedarf" "als notwendiger Bestandteil des familiären Existenzminimums" von der Einkommensteuer freizustellen (Beschlüsse des BVerfG v. 10.11.1998, 2 BvL 42/93, BStBl II 1999, 174 ; 2 BvR 1057/91, BStBl II 1999, 182 ).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus FG Hamburg, 11.05.2005 - VI 7/03
    Daher ist das Existenzminimum sämtlicher Familienmitglieder und "der Betreuungsbedarf" "als notwendiger Bestandteil des familiären Existenzminimums" von der Einkommensteuer freizustellen (Beschlüsse des BVerfG v. 10.11.1998, 2 BvL 42/93, BStBl II 1999, 174 ; 2 BvR 1057/91, BStBl II 1999, 182 ).
  • BFH, 21.11.1989 - IX R 56/88

    Steuerermäßigung nach § 34f EStG nur für Kinder i. S. des § 32 EStG

    Auszug aus FG Hamburg, 11.05.2005 - VI 7/03
    Überwiegend soll § 34f EStG aber - wie alle übrigen kindbedingten Steuervergünstigungen - der durch den Unterhalt der Kinder eingeschränkten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen Rechnung tragen (BFH-Urteile v. 14.3.2000, X R 46/99, BStBl II 2000, 344; v. 21.11.1989, IX R 56/88, BStBl II 1990, 216 ).
  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

    Auszug aus FG Hamburg, 11.05.2005 - VI 7/03
    Nach Verkündung des Tenors dieses Urteils am Schluss der Sitzung vom 11.5.2005 ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11.1.2005 - 2 BvR 167/02 - veröffentlicht worden, wonach die Rechtsprechung des BFH einer Korrektur bedarf und § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG verfassungskonform dahin auszulegen ist, dass die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge des Kindes nicht zur Bestreitung des Unterhalts des Kindes zur Verfügung stehen oder hierfür geeignet sind und folglich nicht in die Berechnungsgröße des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG einzubeziehen sind.
  • BFH, 20.11.2003 - III R 47/02

    Wegfall des Anspruchs auf Kinderzulage

    Auszug aus FG Hamburg, 11.05.2005 - VI 7/03
    Diese Rechtsprechung ist auch im Rahmen der hier streitigen Gewährung des Baukindergeldes von Bedeutung, weil diese Vergünstigung an ein steuerlich zu berücksichtigendes Kind i.S. von § 32 anknüpft (vgl. BFH-Urteil v. 15.7.2003, III R 47/02, BStBl II 2004, 229).
  • BFH, 21.07.2000 - VI R 153/99

    Eckregelsatz für Alleinstehende im Bundesdurchschnitt monatlich

    Auszug aus FG Hamburg, 11.05.2005 - VI 7/03
    Nach der Rechtsprechung des BFH (BFH-Urteil v. 21.7.2000, VI R 153/99, BStBl II 2000, 566) entspricht der Begriff der Einkünfte in § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG der Legaldefinition des § 2 Abs. 2 EStG .
  • BFH, 12.04.2000 - VI R 34/99

    Kindergeld/-freibetrag: Eigene Einkünfte des Kindes

    Auszug aus FG Hamburg, 11.05.2005 - VI 7/03
    Fließen Sonderzuwendungen nur in diesen Kürzungsmonaten zu, so entfallen sie nur auf die Kürzungsmonate und sind nicht anzurechnen (BFH-Urteil vom 12.4.2000, VI R 34/99, BStBl II 2000, 464).
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